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 Netzwerk / Armut

Informationen zur Realität von langeitarbeitslosen Menschen und ihren Kindern

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Pressemitteilung
Frankfurt am Main/Berlin, 9. Juni 2010

Die Schwächsten müssen die Zeche für eine Krise zahlen,

die sie nicht verursacht haben“
Dr. Wolfgang Gern, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz und Vorstandsvorsitzender
Diakonisches Werk in Hessen und Nassau, zum Sparpaket der Bundesregierung


„Das Sparprogramm offenbart drastisch das Dilemma der Bundesregierung: Sie redet

von sozialem Ausgleich und Belastungsgerechtigkeit – aber es sind nur Worte ohne Taten:

ein Spardiktat mit schönen Worten, denen man nicht mehr glauben kann“, kommentierte Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK) und Vorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau, die aktuellen Sparbeschlüsse der Bundesregierung.
„Eigenverantwortung wird denen zugemutet, die am wenigsten tragen können. Die
Bundesregierung belastet die Schwächsten am stärksten und lässt sie die Zeche einer Krise
zahlen, die sie nicht verursacht haben. Es ist völlig verfehlt, bei den Menschen den Rotstift
anzusetzen, die bereits in Armut leben oder von Armut bedroht sind, besonders bei Familien und Alleinerziehenden“, so Gern.
Die Streichung des Elterngeldes, die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IVBezieherinnen und -Bezieher, die Streichung des befristeten Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II und die Stärkung der Autonomie und des Gutdünkens der Arbeitsagenturen: Diese Maßnahmen seien schlicht ungerecht und das Gegenteil von sozialem Ausgleich.
Gern sagte weiter: „Hartz IV-Bezieher werden einmal mehr zu Bittstellern. Sie werden als Kunden bezeichnet, aber als Bettler behandelt. Und die Reichen werden geschont. Wo leisten die Begüterten in diesem Sparpaket ihren Beitrag? Wo bleiben die Vermögenssteuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes? Wie steht es mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, damit bei den zwangsweisen Aufstockern zu Hartz IV eingespart werden kann?
Auch von konkreten Daten zu einer Finanztransaktionssteuer können wir nichts erkennen. Darauf ruht kein Segen, das geht nicht gut.“ Demokratie und sozialer Ausgleich gehörten zusammen. „Wir fordern die Bundesregierung zur Rücknahme der arbeitsmarktpolitischen Kürzungen auf“, schloss Gern.

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Welchen Aussagewert haben die monatlichen Meldungen der Agentur für Arbeit?

Die Zahlen der Leistungsempfänger nach dem SGB II (Hartz IV) im Landkreis

Konstanz sind im April weiter gestiegen. (Quelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Die Agentur für Arbeit meldet für den Landkreis sinkende Arbeitslosenzahlen.

(Bericht Südkurier vom 30.04.2010)

Wie passt das zusammen?

Hat sich die Entwicklung der Armut von der Entwicklung der Arbeitslosigkeit          abgekoppelt, oder führen nur statistische Besonderheiten zu solchen Berichten?

Warum werden der örtlichen Presse, in den regelmäßigen monatlichen Berichten,

die Zahlen zur Armutsentwicklung im Landkreis nicht mitgeteilt? 

Warum fragt die Presse nicht danach? 

Wie werden die Mitglieder des Kreistages informiert?

 Südkurier Kreis Konstanz 30.04.2010

Sonne wärmt den Arbeitsmarkt     

Im April ist die Zahl der Arbeitslosen am westlichen Bodensee erstmals seit vier Monaten unter die 10 000er Marke gesunken                                                                   Kreis Konstanz (sk) Die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz

ist im April um 665 Personen auf 9621 zurückgegangen. Damit sank die Arbeitslosenquote um 0,4 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent und liegt damit genau im Landesschnitt, wie die Arbeitsagentur in der am Donnerstag veröffentlichten Monatsbilanz ausführt.

 

Auszug aus der Statistik der Bundesagentur für Abeit /Nürnberg

für den Landkreis Konstanz  (verfügbar im Internet)

Leistungsempfänger  nach dem SGB II (Hartz IV)                   

Juni

 Mai
April

März

Erwerbsfähige Hilfebedürftige

15-65 J.

8995

9027

9190

9119

nicht erwerbsf. Hilfebedürftige und

Kinder 0-14 J.

3830

3848

3878

3887

Bedarfsgemeinschaften /                     Haushalte

6823

6851

6943

6904

 

Im Landkreis Konstanz haben im Dez. 2009 10,1 % aller Kinder in Haushalten gewohnt,

die Hartz IV erhielten.

11 % aller Singener Bürger bezogen im Dez. 2008 Leistungen nach Hartz IV (SGBII).

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Armutsentwicklung im Landkreis Konstanz.

Dargestellt an der Zahl der Haushalte die auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Bitte lassen Sie sich nicht irritieren. Die gesicherten Daten nach             3 Monaten sind generell höher als die aktuell erfassten Zahlen.

Das erklärt die Differenz zwischen den aktuellen Zahlen oben und der Graphik unten.

Bundesagentur für Abeit /Nürnberg

Gesicherte Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten

(verfügbar im Internet) 

Quelle Bundesagentur für Arbeit

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Sanktionen ziehen Kürzungen oder sogar die völlige Streichung des Arbeitslosengeld II nach sich.

In der Öffentlichkeit werden erteilte Sanktionen (Kürzungen) immer wieder damit verbunden,

dass die Betroffenen sich weigern eine Arbeit aufzunehmen. Das ist aber in den wenigsten Fällen  zutreffend, wie in der Aufstellung, der im Dezember 2009 im Landkreis Konstanz erteilten

Sanktionen dargestellt wird.

erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) Insgesamt
Berichtsmonat Dezember 2009 - endgültige Daten mit Wartezeit von 3 Monaten        Landkreis Konstanz
Anzahl zugegangener Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Dez 09)
177
 
 

entsprechender Sanktionsgrund

  
 
§ 31 Abs.1 Nr. 1a
-
Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen
§ 31 Abs.1 Nr. 1b
60
Nichterfüllung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten / Die Eigenbemühungen in nicht ausreichendem Umfang nachzuweisen.
§ 31 Abs.1 Nr. 1c
3
Weigerung eine zumutbare Arbeit, Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen.
§ 31 Abs.1 Nr. 1d
6
Weigerung eine Arbeitsgelegenheit ( 1,5 € - Job) aufzunehmen
§ 31 Abs.1 Nr. 2
*
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch  zu geben.
§ 31 Abs.2 Meldung
98
Meldeversäumnis (nicht erscheinen) bei Einladungen durch das Job Center
§ 31 Abs.2 ÄD/PD
-
 
§ 31 Abs.4 Nr. 1
-
 
§ 31 Abs.4 Nr. 2
*
 
§ 31 Abs.4 Nr. 3a
3
Erteilte Sperrzeit nach dem SGB III (durch die Arbeitsagentur)
§ 31 Abs.4 Nr. 3b
3
Verstoss nach dem SGB III (erteilt durch das Job Center)

Quelle Bundesagentur für Arbeit

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Spiegel-Online  08.02.2010

Bundesagentur für Arbeit

Strafbescheide gegen Arbeitslosengeld-Empfänger steigen auf Rekordwert

Die Bundesagentur für Arbeit hat laut einem Pressebericht 2009 mehr als 800.000 Sperrzeiten gegen Arbeitslosengeld-Empfänger verhängt - und damit so viele Leistungen gestrichen wie nie zuvor. Durch das harte Vorgehen soll die Behörde einen hohen dreistelligen Millionenbetrag eingespart haben.

Passau/Frankfurt am Main/Berlin - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr den Druck auf die Leistungsempfänger erhöht. Die Behörde verhängte so viele Sperrzeiten gegen Arbeitslosengeld-Bezieher wie noch nie. Die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtete unter Berufung auf BA-Unterlagen, 2009 habe die Agentur 843.000 Sperrzeiten ausgesprochen.

Die BA bestätigte die Zahl im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. 2008 hat die Behörde demnach rund 741.000 Sperrzeiten ausgesprochen, 2007 lag der Wert bei 639.000, 2006 bei 527.000.

Mit dem Sperren der Bezüge wird zum Beispiel geahndet, wenn ein Arbeitsloser einer BA-Einladung zum Beratungs- oder Vermittlungsgespräch nicht folgt. Weitere Gründe für Kürzungen können die Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit oder mangelhaftes Bemühen um einen neuen Job sein. Die BA kann mit Sperrzeiten die Leistung zwischen einer und zwölf Wochen blockieren.

Laut BA ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen durch die Sperrzeiten statistisch um 60.000 Personen reduziert worden. Da jeder Bezieher von Arbeitslosengeld derzeit die BA nach eigenen Angaben pro Jahr rund 15.600 Euro kostet, spart die Bundesagentur durch die Sperrzeiten mehr als 900 Millionen Euro.

Studie bescheinigt Hartz-IV-Empfängern Arbeitswillen

Die meisten Hartz-IV-Empfänger bemühen sich allerdings nach eigenen Angaben ernsthaft um Arbeit. Von den Langzeitarbeitslosen unter 56 Jahren stünden 90 Prozent für eine Beschäftigung zur Verfügung, berichtet die "FR" unter Berufung auf eine bislang unveröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). "Das Problem ist nicht die Arbeitsmoral", bilanzieren die Ökonomen demnach in ihrer Analyse.

Wie es in der Studie weiter heißt, haben die Hartz-Reformen, anders als von der Politik erhofft, nicht zu einer höheren Arbeitsbereitschaft geführt. Dies liege laut DIW daran, dass die Motivation schon vor der Reform "offenkundig kaum steigerungsfähig" gewesen sei. Dies gelte insbesondere für die neuen Bundesländer, wo noch weniger Erwerbslose auf einen Job verzichteten als im Westen.

Nur bei den Älteren sinkt die Bereitschaft zur Arbeitssuche laut DIW dramatisch, offenbar weil sie keine berufliche Perspektive mehr für sich sehen. Von den 56-Jährigen und Älteren erklärten demnach 42 Prozent, keine Stelle mehr antreten zu wollen. Die DIW-Daten beruhten auf der Auswertung einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von über 12.000

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Deutschland

Eckpunkte zur „materiellen Armut“

 

 

Knapp 15 Mill. oder 18,3% Menschen in Deutschland leben unter der Armutsrisikogrenze. 6.719.833 Menschen bekommen im Okt. 2009 Leistungen nach Hartz IV (SGB II), davon 1.748.480 Kinder unter 15 J. Die meisten armen Kinder leben in Haushalten mit einem Elternteil.   41,3 %  aller Alleinerziehenden müssen Hartz IV beziehen.

Welche Leistungen bekommen  Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger?

Regelsatz,  Regelleistung

+  „angemessene“  Kosten der Unterkunft, (KdU)

=  Arbeitslosengeld II ( SGB II )  oder Sozialhilfe ( SGB XII )

Zum 1. Juli 2009 wurde eine Renteanpassung durchgeführt. (3 Monate vor der Bundestagswahl) Das hatte eine Erhöhung der Regelleistung / des Regelsatzes zur Folge.

Der Regelsatz ( SGB XII )  /   Die Regelleistung ( SGB II ) ab 1.Juli 2009

Maßgeblich ist der Eckregelsatz           100%                                            = 359,- €        

Alleinstehende,               erhalten         100%                                            = 359,- €

Ehe-/Lebenspartner, je                          90%                                            = 323,- €

Kinder, Angehörige, 15-25 Jahre,          80%                                            = 287,- €

Kinder, ab 6 bis  14 Jahren                    70 %                                            = 251,- €

Kinder bis 6 Jahre,                                  60%                                            = 215,- €

Der Eckregelsatz wurde errechnet über ein Statistikmodell (EVS) aus Erhebungen von 2003. Daraus wird der Warenkorb abgeleitet. Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom Feb. 2010 ist diese Berechnung für Kinder rechtswidrig.

 

Der Warenkorb für einen Monat

Alleinstehende

Erwachsene

  Kind ab 15 J.

Kind        6 bis14J.

 Kind        0 bis 5J.       

Essen, Trinken, Tabakwaren

132,48€

105,84 €

92,63 €

79,19 €

Bekleidung, Schuhe u. ä.

35,63 €

28,46 €

24,91 €

21,30 €

Energie, Instandhaltung,Wohnen,

28,84 €

21,44 €

18,76 €

16,04 €

Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr

25,65 €

20,49 €

17,93 €

15,33 €

Gesundheitspflege, Medikamente

13,18 €

10,53 €

9,22 €

 7,88 €

Verkehr, Fahrräder, Bahn u. Bus

16,06 €

12,83 €

11,23 €

9,60 €

Telefon, Internet, Post

31,48 €

25,15 €

22,01 €

18,82 €

Spiel- u. Sportwaren, Bücher, Kultur,

 40,84 €

32,63 €

28,56 €

24,41 €

Bildung

              0,00 €

0,00 €

0,00

0,00 €

Gaststätten,Café,Eis,Übernachtungen

8,50 €

6,79 €

5,94 €

5,08 €

Friseur,Körperpflege,Versicherungen           Mitgliedsbeiträge, etc.

27,86 €

22,25 €

19,48 €

16,65 €

Summe gerundet

359,- €

 287,- €

251,- €

215,- €

Das Kindergeld, das Hartz IV-Empfänger erhalten, wird in voller Höhe von dem Regelsatz abgezogen. Von der Erhöhung des Kindergeldes um 20 € zum Jan. 2010 erhalten Hartz IV-Familien also keinen Cent. Sie erhalten z. B. für 4- jährige Kinder 215 €.  Alle Haushalte bekommen hier 184 € Kindergeld. Das sind also nur 31 € mehr!

Die neu erhobenen Zuzahlungen zu Krankenversicherung werden nur in seltenen Härtfällen vom Job Center übernommen. Sie müssen vom Regelsatz bezahlt werden. Damit ist die Erhöhung der Regelleistung vom Juli 2009 um 8 € wieder aufgebraucht. Es gibt keine inflationsbedingte Anpassungen der Regelleistung.  

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Landkreis Konstanz

Eckpunkte zur „materiellen Armut“

 

 

Im Landkreis Konstanz haben im Okt.2009 10,1 % aller Kinder in Haushalten gewohnt, die Hartz IV erhielten. Im Okt.2009 lebten etwa 2500 Kinder, mit nur einem Elternteil, von Hartz IV (SGB II). 54 % aller Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) im Landkreis sind Einpersonenhaushalte. Armut geht mit Vereinzelung einher. Die Altersarmut steigt langsam aber ständig.

11 % aller Singener Bürger bezogen im Dez. 2008 Leistungen nach Hartz IV (SGBII). Dazu kommen noch die Armen im Alter und die Armen, die wegen Krankheit erwerbsunfähig sind (Sozialhilfe nach SGB XII) und die „verschämten Armen“. Arme Menschen die trotz Anspruch auf Sozialleistungen nicht zum Job Center oder Sozialamt gehen wollen. Das ergibt: Etwa 20% arme Menschen.

Welche Leistungen bekommen  Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger?

Regelsatz,  Regelleistung

+  „angemessene“  Kosten der Unterkunft, (KdU) Kaltmiete + Nbk. + Heizung

=  Arbeitslosengeld II ( SGB II )  oder Sozialhilfe ( SGB XII )

Das Job-Center Landkreis Konstanz  und das Kreissozialamt haben zum 01.12.2009 die Obergrenzen der angemessenen Kosten der Unterkunft verändert. Das hat eine leichte Verbesserung für die Betroffenen aus Singen mit sich gebracht. Aber auch jetzt erleben viele Bürger, dass sie keine Wohnungen zu diesen Konditionen finden können. Gesucht sind vor allem kleine billige Wohnungen.

„Angemessene“  Kosten der Unterkunft im Landkreis Konstanz seit Dez. 2009

Die Kaltmiete wird nur bis nachstehender Obergrenze anerkannt.

 

Personen/ Größe

1/ 45 qm

2/ 60 qm

3/ 75 qm

4/ 90 qm

5/ 105 qm

je weitere Pers.

Gemeinden, seenah

300 €

365 €

435 €

502 €

625 €

75 €

Singen

265 €

355 €

420 €

490 €

560 €

70 €

Stockach

245 €

330 €

390 €

455 €

520 €

65 €

Hegau- West

265 €

330 €

390 €

490 €

560 €

70 €

Eine große Zahl von Hartz IV-Haushalten bekommt eine geringere Miete und Nebenkosten anerkannt als monatlich gezahlt werden muss. Häufige Folgen sind:

Vorhandene Reserven  müssen aufgebraucht werden

Miete zahlen, dafür bei Essen und Kleidung sparen

Einstieg in die Schuldenspirale

Drohender Wohnungsverlust

Das alles führt bei vielen Menschen über die Verarmung zur Verelendung.Wer zu tief sinkt ist oft auf Dauer für den Arbeitsmarkt verloren.

Wenn Kinder unter diesen Bedingungen aufwachsen steigt die Gefahr von  kultureller, sozialer, und Bildungsarmut. Arme Kinder sind häufiger krank.

 

 
 

 

 

          

  

         Links !!!

Link zum "Handbuch für den schmalen Geldbeutel"

            Unser Gemeinschaftsprojekt mit der

            AWO Kreisverband Konstanz

Link zu    www.soziale-manieren.de 

             Deutscher Caritasverband e.V.

Link zum www.tafelforum.de

             Netzwerk Interdisziplinäre Tafelforschung

Link zum "Bundesverband Deutsche Tafel e.V."

Link zum Landesverband Baden-Württemberg

                       

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